Hundehaltung An-u. -abmeldung - Hundeabgaben

 

Hundeabgabe      

€ 55,00 für einen Hund

€ 80,00 für jeden weiteren Hund

€ 20,00  für geprüfte Jagdhunde u. Wachhunde

 

Info zum OÖ. Hundehaltegesetz  

 

Anmeldung am Gemeindeamt 

 

Wenn der Hund älter als 12 Wochen ist, muss dieser am Hauptwohnsitzgemeindeamt binnen 3 Tagen schriftlich angmeldet werden. 

Bei der Anmeldung des Hundes ist erforderlich:

1. Angabe der Chip-Nummer

2. Haftpflichtversicherungsnachweis lt. Oö.Hundehaltergesetz  

    (Deckungssumme mind. € 730.000,00) 

3. Sachkundenachweis oder einen Nachweis über eine absolvierte Hundeausbildung.

 

Bei der Anmeldung erhält der/die HundehalterIn von der Behörde eine Hundemarke zum Preis von € 2,00. Diese ist am Halsband des Hundes gut sichtbar anzubringen. 

 

Weiters werden alle HundehalterInnen gebeten, sich an die Maulkorb- und Leinenpflicht zu halten und zwar in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten, Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätzen, Einkaufszentren, Gaststätten, Badeanlagen, Veranstaltungen u. bei größeren Menschansammlungen. 

Im Ortsgebiet an öffentlichen Orten besteht Maulkorb- oder Leinenpflicht. 

  

Ein diesbezügliches Handbuch zum oö. Hundehaltegesetz liegt in der Gemeinde für Sie auf. 

Guter Tipp! 

Sachkundekurse werden im Stadtamt Bad Hall von Tierärztin 

Fr. Dr. Schoder und Wolfgang Fellner abgehalten. 

 

Anmeldung bei Fr. Dr.Schoder unter Tel.Nr. 07258/5777 

Dr. Starzengruberstr. 26, 4540 Bad Hall, oder am Stadtamt Tel. 07258/7755

 

Hundeschule: 

Kurse bietet der SVÖ Bad Hall an, ausgebildet werden alle Rassen 

Obmann: Wolfgang Fellner: Tel. 0676/4954981

Infos auf der Homepage unter www.svoe-badhall.at

 

mehr Informationen unter: www.land-oberoesterreich.gv.at     

Themen: Sicherheit u. Ordnung / OÖ. Verwaltungspolizei / OÖ. Hundehaltegesetz

 

Zuständig

Formulare